Unsere Leistungen im Überblick
Hausärztliche Versorgung
Früherkennung, Vorsorge und Vorbeugung
Der Gesetzgeber schreibt diese Gesundheitsuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vor, falls der Berufseintritt vor dem 18. Lebensjahr erfolgt. So sollen Arbeiten, die die Gesundheit und/oder Entwicklung der Jugendlichen gefährden, verhindert werden.
Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt ins Berufsleben erfolgen, damit die Jugendlichen eine ihrer Gesundheit entsprechende Berufswahl treffen können. Die erste Nachuntersuchung muss zwischen dem 10. und 12. Monat nach Aufnahme der ersten Beschäftigung erfolgen. Die Kosten für die Untersuchungen trägt der Freistaat Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.
2019 haben sich auf Basis des Präventionsgesetzes Änderungen beim Check-up 35 ergeben: Zukünftig bietet Ihnen die Krankenkasse ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre die Möglichkeit eines Gesundheitschecks (es zählt der Jahresbeginn, hier ein Beispiel: Wenn der letzte Check-up im November 2017 erfolgte, ist der nächste wieder ab Januar 2020 möglich). Neu ist, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmal einen Check-up erhalten können.
WICHTIG: Wenn Sie am Hausarztvertrag (HZV) teilnehmen, ist der Check up 35 weiterhin alle 2 Jahre möglich! (Weitere Informationen unter Menüpunkt HZV auf unserer Seite).
Der Check-up 35 dient der Früherkennung (Primärprophylaxe) insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen. Wir stellen fest, welche Risikofaktoren bei Ihnen erkennbar sind, und ob diese bereits zu einer Erkrankung geführt haben.
Diese Untersuchung beinhaltet:
- Anamnese (Aufnahme der bisherigen Krankengeschichte, Erkrankungen in der Familie etc.)
- Blutuntersuchung (Cholesterin, LDL, HDL, Triglyceride, Blutzucker, ggf. weitere für Sie sinnvolle Werte)
- Urinuntersuchung
- Ganzkörperuntersuchung, ggf. inklusive Hautkrebsscreening
- Blutdruckmessung
- Besprechung der Befunde mit Beratung
- Impfberatung
Die Gesundheitsuntersuchung wird in unserer Praxis auf 2 Termine aufgeteilt. Der erste Termin wird frühmorgens stattfinden, da Sie für die Blutentnahme nüchtern sein müssen (Wasser erlaubt). Der zweite Termin ist zeitlich variabel. Für nähere Informationen, melden Sie sich telefonisch oder persönlich bei uns.
Weitere Informationen zum Check-up 35 finden Sie hier.
Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Damit wir dies frühzeitig erkennen können, kommen Sie zu uns zum kostenlosen Hautkrebsscreening. Sie haben als gesetzlich Versicherter alle zwei Jahre einen Anspruch darauf. Wir sprechen Sie im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (Check up 35) darauf an.
Darmkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen. Zwischen dem 50. und 54. Lebensjahr bietet die Krankenkasse deshalb jährlich zur Früherkennung einen Stuhltest auf verstecktes Blut an. Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Versicherte Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie). Ist der Befund unauffällig, kann nach 10 Jahren eine weitere Koloskopie durchgeführt werden. Alternativ ist alle 2 Jahre ein Test auf verstecktes Blut im Stuhl möglich. Weitere Informationen zum Thema Darmkrebsvorsorge finden Sie hier.
Seit Januar 2018 haben Männer ab dem 65. Lebensjahr Anspruch auf ein einmaliges Ultraschallscreening auf krankhafte Erweiterungen der Bauchschlagader. Diese stehen oft in Zusammenhang mit Gefäßverkalkungen. Wird solch eine Erweiterung im Screening gefunden, kann das Gefäß vorbeugend operiert werden, um ein fast immer lebensbedrohlich verlaufendes Einreißen der Gefäßwand zu verhindern. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Das Hausärztlich geriatrische Basisassessment (kurz HGB) hat zum Ziel, dass Sie gesund älter werden. Es beinhaltet eine Testung der Geistesleistung, sowie der Mobilität und Beweglichkeit, z.B. durch Stand- und Gangproben. Zudem besprechen wir Auslöser für Sturzereignisse oder Beinahe-Stürze, damit so etwas nicht wieder passiert. Weitere wichtige Themen sind Impfungen (gerade ältere Menschen brauchen durch die abnehmende Immunreaktion des Körpers einen ausreichenden Impfschutz!) und die Prüfung der Dauermedikamente (mehr als 6 Medikamente sollten nicht gleichzeitig dauerhaft eingenommen werden, um gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden).
Impfungen gehören zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt. Keine andere medizinische Maßnahme konnte in der Vergangenheit so viele Krankheiten verhindern und dadurch viele, viele Leben retten. Schon allein deshalb sind Impfungen ein Herzensthema für uns als Haus- und Familienärztinnen. Unter dem Menüpunkt „Impfungen“ finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Natürlich gibt es noch andere von den Krankenkassen angebotene Vorsorgeleistungen, die wir nicht alle in unserer Praxis durchführen können (z.B. Mammografie, Darmspiegelung etc). Hier finden Sie Übersichten für Erwachsene und Kinder und Jugendliche.
Falls Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Übrigens
Wenn Versicherte regelmäßig an der Früherkennung teilnehmen, kann ihre Krankenkasse ihnen dafür einen Bonus gewähren. Zudem sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über alle Früherkennungsmaßnahmen zu informieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse! Eine Übersicht zu Bonusprogrammen finden Sie hier.
Impfungen
Gutes tun ist so leicht!
Impfungen sind für uns in der Praxis ein Herzensthema. Es gibt in unserem Leben kaum eine bessere Gelegenheit, mit so geringem Aufwand Gutes für sich selbst und andere zu tun. Machen Sie mit! Schützen Sie sich und andere – gerade die Schwächsten: Kinder, Alte und chronisch Kranke.
Nach dem Motto: Blutspende ist Silber – Impfung ist Gold!
Sprechen Sie uns bitte auch jederzeit persönlich auf das Thema Impfen an. Auch und gerade dann, wenn sie skeptisch sind: Es ist ein emotionales Thema – Wir diskutieren gerne mit Ihnen!
In unserer Praxis bieten wir an:
- Heimatimpfungen
Grippe, Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, FSME etc. - Reiseimpfungen
Hepatitis, Tollwut, Cholera etc. (inkl. Gelbfieber)
Dieser Link führt zu den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO).
DMP und HZV - was ist das?
Über DMPs
Sogenannte „Disease Management Programme“ (DMP) sind von den Krankenkassen geförderte, strukturierte Programme speziell für chronisch kranke Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK), Diabetes mellitus (Typ I und II), Asthma bronchiale/chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Sie werden auch ‚Chronikerprogramme‘ genannt.
Wenn bei Ihnen eine dieser chronischen Erkrankungen diagnostiziert wird, können Sie von uns auf freiwilliger Basis in ein DMP Programm eingeschrieben werden. Ziel ist es, Ihre Beschwerden zu verringern und das Fortschreiten der Erkrankung aufzuhalten.
Weitere Vorteile für Sie sind:
- Regelmäßige Kontakte mit Untersuchung und weiteren Testungen, z.B. von Blutwerten bei Diabetes und KHK – meist im 3-Monats-Rhythmus.
- Spezielle Fortbildungsverpflichtung für uns teilnehmende Ärztinnen
- Patientenschulungen
Weitere Informationen zu den DMP Programmen finden Sie hier.
Bitte sprechen Sie uns auch jederzeit gerne persönlich an, falls Sie Fragen haben!
Über HZV Verträge
Wahrscheinlich haben Sie auch bereits von der ‚hausarztzentrierten Versorgung (HzV)‘ gehört. Seit 1.7.2012 bestehen Verträge zwischen den einzelnen Krankenkassen und uns Hausärzten. Ziel ist es,
- die Rolle des Hausarztes im Gesundheitssystem zu stärken,
- die Qualität der medizinischen Versorgung für Patienten zu verbessern,
- hausärztliche Leistungen besser zu entlohnen: Damit am Ende mehr Zeit bleibt – beispielsweise für Arzt-Patienten-Gespräche.
Die HzV Teilnahme ist für Sie als Patient/in freiwillig. Sie schließen mit uns einen Vertrag, der im Wesentlichen folgendes beinhaltet:
- Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt.
- Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen. Fachärzte dürfen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausnahmen: im Notfall, Gynäkologe, Augenarzt und Kinderarzt sowie ärztliche Notfalldienste.
- Im Vertretungsfall (Urlaub oder Krankheit Ihres Hausarztes) suchen Sie den von Ihrem Hausarzt benannten HzV-Vertretungsarzt auf.
Insgesamt heißt das, dass sich für Sie als Patient/in mit der Teilnahme an der HzV wahrscheinlich wenig ändert, wenn Sie mit unserer Praxis zufrieden sind und keinen Hausarzt-Wechsel planen. Mit einer Teilnahme tragen Sie jedoch wesentlich dazu bei, die Rolle des Hausarztes im Gesundheitssystem zu stärken und auch politisch aufzuwerten (Lotsenfunktion).
Weitere Informationen zur HzV finden Sie hier.
Sprechen Sie uns auch jederzeit gerne persönlich an, wenn Sie Fragen haben.
Diagnose und Therapie
Diagnostik
Wir bieten Ihnen die diagnostischen Möglichkeiten in der modernen Hausarztpraxis an:
- Sonografie (Ultraschall) von Bauchraum, Schilddrüse und Gefäßen
- Laboruntersuchungen (inkl. ausgewählte Schnelltests direkt in der Praxis : z.B. Leukozytenzählung unter dem Mikroskop, Blutzuckertest, Troponin, D-Dimer etc.)
- Abstriche (z.B. Rachen, Wunden etc.)
- Urinuntersuchung (inkl. Sediment)
- Arterien-Doppler
- Spirometrie (Lungenfunktionstestung) mit Bronchospasmolysetestung
- EKG: Belastungs- und Langzeitmessung (24h)
- Langzeitmessung Blutdruck (24)
- Narkosevoruntersuchung
- Reisemedizinische Untersuchungen (z.B. Tauchuntersuchung)
Welche dieser Untersuchungen in Ihrem individuellen Fall sinnvoll und geeignet sind, entscheiden wir gemeinsam in einem Sprechstundentermin. Sollten Sie vorab Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Therapie
Wir bieten Ihnen die in der modernen Hausarztpraxis zur Verfügung stehenden Therapien an:
- Medizinische Betreuung bei allen akuten und chronischen Erkrankungen
- Kleine Chirurgie und Wundversorgung
- Infusionstherapie bei akuten Krankheitszuständen
- Psychosomatische Grundversorgung
- DMP-Programme für chronisch Kranke (bei KHK, Diabetes und Asthma/COPD)
- Medizinische Betreuung am Ende des Lebens (Palliativtherapie) in Zusammenarbeit mit dem Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
- Hyposensibilisierungen
Psychosomatik
Hausärztliche Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Gespräche!
Themen können sein:
- Befundbesprechungen (z.B. Facharztbefunde, Arztbriefe nach Klinikaufenthalt)
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht/gesetzliche Betreuung
- REHA-Anträge
- Rentenverfahren
- Häusliche Krankenpflege und andere sozialmedizinische Themen
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Reisemedizin
Reisemedizin
Infiziert vom Fernweh?
Wir sind ausgebildete Reisemediziner und beraten Sie gerne zu allen Themen rund um die schönste Zeit des Jahres.
Häufige Beratungsinhalte sind: Impfungen, Moskitoschutz und Malariaprophylaxe, Reiseapotheke, Sonnenschutz, Anpassung und Mitnahme Ihrer Medikamente bei chronischen Erkrankungen.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig (mindestens ca. 6 Wochen vor Reisebeginn) einen Termin und bringen Sie dazu diesen Reiseanamnesebogen ausgefüllt mit.
!!! Bitte denken Sie daran, auch Ihren Impfpass zum Beratungstermin mitzubringen!!!
Da das Reisen Ihre Privatsache ist, können reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen grundsätzlich nicht über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Einige gesetzliche Krankenkassen und die meisten privaten Krankenkassen erstatten Ihnen jedoch zumindest einen Teil der Kosten, wenn Sie die vollständige Rechnung unter Angabe Ihre Reiseziels vorlegen. Informieren Sie sich bitte vorher bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt: http://www.crm.de/krankenkassen.
Kosten
Die Beratungskosten betragen im Regelfall 20 Euro.
Die Durchführung einer Impfung kostet 10 Euro Impfgebühr, für jede weitere Impfung 5 Euro (und 5 Euro für jede zusätzliche Impfung, also z.B. insgesamt 15 Euro Impfgebühr für eine Tetanus- und eine Hepatitis A-Impfung).
Dazu kommen die Kosten für den benötigten Impfstoff selbst!
Planung
Wir halten die gängigsten (Reise-)Impfstoffe in der Praxis vor. Müssen spezielle Impfstoffe in der Apotheke bestellt werden (z.B. Kombinationsimpfung Hepatitis A und Typhus), kann es zu Wartezeiten kommen. Rechnen Sie dies bitte in Ihre zeitliche Planung mit ein.
Tauchuntersuchung
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfohlen. Der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) und andere Tauchverbände halten sich an diese Empfehlungen und setzen bei Ihren Mitgliedern eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung voraus. Viele Tauchbasen und -shops im In- und Ausland erwarten ebenfalls eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung.
Die Untersuchung sollte bei unter 40 Jährigen alle drei Jahre und ab 40 Jahren einmal jährlich durchgeführt werden.
Sie beinhaltet: Die Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese), eine gründliche körperliche Untersuchung, ein EKG und eine Lungenfunktionsuntersuchung. Ab dem 41. Lebensjahr zudem noch ein Belastungs-EKG (Ergometrie).
Die Untersuchung wird Ihnen transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Gelbfieberimpfung
Unsere Praxis ist eine vom Bayerischen Gesundheitsministerium zugelassene Gelbfieberimpfstelle. Der Gelbfieberimpfstoff ist in unserer Praxis stets vorrätig.
Die Gelbfieberimpfung ist für Reisen in bestimmte Länder Pflicht und sollte mindestens 10 Tage vor Einreise in eine Gelbfieber-Region erfolgen. Der Impfschutz besteht nach WHO-Angaben lebenslang. Manche Länder verlangen jedoch nach wie vor bei der Einreise alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung.
Sie erhalten alle wichtigen Informationen über den Impfstoff und ein offzielles Impfzertifikat in unserer Praxis.
Die Gelbfieberimpfung ist eine reisemedizinische Impfung, die meist nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird. Für die Beratung, Untersuchung und Impfleistung wird Ihnen eine transparente Privatrechnung auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gestellt.
Reiserückkehreruntersuchung
Die Reiserückkehreruntersuchung wird oft eher vernachlässigt. Nicht selten bricht eine Erkrankung, die man im Urlaub „aufgegabelt“ hat, erst mit zeitlichem Abstand nach der Rückkehr aus (sog. „Inkubationszeit“). Bitte denken Sie daran, sich bei allen unklaren Beschwerden oder Krankheitsbildern (insbesondere Fieber, Hautausschläge) zeitnah in unserer Praxis vorzustellen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Zusatzleistungen
Vertrauensärzte Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz
Wir sind durch das Gesundheitsamt Freising befähigt, Belehrungen und Bescheinigungen nach § 43 A bs. 1 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Sie benötigen eine entsprechende Bescheinigung, wenn Sie erstmals eine der folgenden Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben:
Attestausstellungen
Sie erhalten bei uns alle benötigten Atteste, z.B. für Behörden oder den Sportverein. Wir bitten Sie vorab um möglichst genaue Informationen, um Ihre Wartezeit kurz zu halten. Bringen Sie bitte zudem alle relevanten Unterlagen/Belege/Bescheinigungen zum Termin mit. Die Attestausstellung berechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (z.B. 10 Euro für ein Kurzattest).
Die Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
Vorsicht ist angebracht!
Bei „individuellen Gesundheitsleistungen“ (=IGeL) ist generell Vorsicht geboten! Sicher wurden Ihnen auch schonmal solche Zusatzleistungen angeboten – und vielleicht sind Sie ins Grübeln gekommen, weil Sie ja gerne etwas für Ihre Gesundheit tun wollen. Bedenken Sie bitte: Viele, wenn nicht sogar die meisten sogenannten IGeL sind medizinisch nicht nur unsinnig, sondern können auch gefährlich sein. Zum Beispiel dann, wenn falsch positive Ergebnisse (also ein auffälliger Test, obwohl keine Erkrankung da ist) weiter abgeklärt werden müssen. Z.B. durch eine CT-Untersuchung (Strahlenbelastung), oder gar invasive Diagnostik und Therapie (z.B. Biopsie eines Schilddrüsenknotens oder der Prostata).
Natürlich können Sie dennoch von uns Leistungen erhalten, die die Krankenkassen nicht übernehmen und die Sie deshalb privat bezahlen müssen (z.B. Blutuntersuchungen wie Vitamin-D Bestimmung, Infusionstherapien). Das tun wir aber nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin!
Sie sollten eine Entscheidungen für IGeL-Leistungen immer erst nach einer ausführlichen ärztlichen Beratung und einer Bedenkzeit fällen. Beim IGeL Monitor der Bundesärztekammer finden Sie eine Checkliste, welche Kriterien IGeL erfüllen sollten, um Ihnen zu nutzen und nicht zu schaden. Um uns nicht strafbar zu machen, müssen wir Leistungen wie z.B. Attestausstellungen nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.