Corona Pandemie

Eine Impfempfehlung für eine Auffrischung gegen COVID-19 besteht für folgende Personengruppen:

  • Personen über 60 Jahre
  • Personen mit chronischen Erkrankungen (z.B. Herzschwäche, Nierenschwäche, Diabetes, Rheuma, Asthma, COPD etc.)
  • Angehörige von pflegebedürftigen Personen
  • Mitarbeitende im Gesundheitswesen / Pflegeeinrichtungen

Dies ist eine vereinfachte Darstellung (Stand 20.9.23). Hier können Sie einen Corona Impfcheck machen.

Wir impfen in der Praxis den an die aktuelle Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Bitte melden Sie sich telefonisch zur Impfung an (es gibt noch keine Einzeldosen).

Ich habe einen positiven Schnelltest – wie geht es jetzt weiter?

Alle gesetzlichen Corona Maßnahmen endeten am 08.04.2023.

Sie finden hier einen Handlungsleitfaden des Bayerischen Gesundheitsministeriums, was Sie im Falle einer positiven Testung tun können.

Eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) erhalten Sie von uns, wenn Sie Krankheitssymptome haben. Das ist in diesem Fall telefonisch möglich.

Ich hatte Kontakt zu einer infizierten Person – wie geht es jetzt weiter?

Alle gesetzlichen Corona Maßnahmen endeten am 08.04.2023.

Sie finden hier einen Handlungsleitfaden des Bayerischen Gesundheitsministeriums, was Sie im Kontaktfall tun können.

Information für Patienten

Gut informiert entscheiden

Natürlich versuchen wir Ärztinnen, Sie im persönlichen Gespräch so gut wie möglich zu informieren. Es ist jedoch bekannt, dass nur ein Teil dieser Informationen „hängenbleibt“ – weil Sie aufgeregt sind, vielleicht Angst vor einer schlimmeren Erkrankung haben, oder einfach zu viel auf einmal gesagt wird. Wir werden Ihnen deshalb so oft wie möglich qualitätsgeprüfte Informationsblätter mitgeben, damit Sie nochmal in Ruhe zu Hause nachlesen können. Zudem können wir wärmstens die pharmafreie und unabhängige Zeitschrift Gute Pillen – Schlechte Pillen empfehlen. Diese liegt auch im Wartezimmer aus.

Wenn Sie Informationsquellen im Internet nutzen, sollten diese von guter Qualität sein, d.h. sicher, vertrauenswürdig, unabhängig und möglichst ohne Einfluss der Pharmaindustrie.

Für viele Informationen im Internet gilt das leider nicht!

Bitte vermeiden Sie deshalb, ungezielt nach ihren Symptomen zu „googeln“. Das kann große Ängste auslösen, die sehr oft völlig unbegründet sind. Wir empfehlen Ihnen folgende Seiten für eine eigene Recherche im Internet:

Information für Studierende

Wir sind akademische Lehrpraxis der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).

Blockpraktikum Allgemeinmedizin

Bitte bewerben Sie sich nach den aktuellen Maßgaben des Blockpraktikums Allgemeinmedizin der LMU München.

Famulatur und PJ

Die Praxis kann derzeit leider keine Plätze für Famulatur und PJ anbieten. Sobald wir hier Kapazitäten haben, werden wir es an dieser Stelle bekannt geben.

Information für Ärzte in Weiterbildung

Dr. Jessica Bungartz-Çatak und Dr. Anna Loher haben die Weiterbildungsbefugnis im Fach Allgemeinmedizin für 24 Monate (= voll) nach der WBO 2004 in der Fassung vom Oktober 2018 (in Kraft ab 01.05.2019). 

Derzeit ist die Weiterbildungsstelle besetzt bis einschließlich 06/2025.

Frau Dr. Jessica Bungartz-Çatak ist Mentorin des Weiterbildungsverbundes Freising. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich in der Praxis. Gerne gebe ich Ihnen persönliche Informationen, in welcher Verbundpraxis freie Weiterbildungsstellen zur Verfügung stehen!

Weitere Informationen zum Thema Weiterbildung finden Sie auf den Seiten der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) und unserer allgemeinmedizinischen Fachgesellschaft (DEGAM)

Information für Studierende der HSWT Hochschule Weihenstephan-Triesdorf

Wir sind Vertrauensärzte der HSWT Hochschule Weihenstephan-Triesdorf für Studierende am Campus Weihenstephan.
Erfahrungsgemäß entstehen während der Prüfungszeit lange Wartezeiten für die Attestausstellung. Bitte melden Sie sich auf jeden Fall telefonisch, BEVOR Sie in die Praxis kommen. Wir können Ihnen Lücken im Tagesablauf mitteilen und so die Wartezeit für Sie erheblich verkürzen. Bitte beachten Sie: Ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die alleine vom zuständigen Prüfungsgremium entschieden wird, nicht vom Arzt!